Beurlaubungen

Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule kann nur in besonders begründeten Ausnahmefällen erfolgen und muss rechtzeitig schriftlich beantragt und genehmigt werden. Bitte verwenden Sie hierfür das folgende Formular:

©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.