Schul- und Hausordnung

Es ist schön, dass wir alle verschieden sind – sonst wäre es langweilig! 
Das macht unsere Schule vielfältig und bunt.

RECHTE

Jede und jeder an unserer Schule hat das Recht, …

… sich wohlzufühlen.

… sich sicher zu fühlen.

… ungestört zu lernen und zu arbeiten.


 Dafür braucht es auch Regeln, welche von allen eingehalten werden.

 

PFLICHTEN


 1 Im Schulhaus

  • Ich verhalte mich ruhig und rücksichtsvoll im Schulhaus.
  • Ich halte überall Ordnung.
  • Ich halte die Schule überall sauber.
  • Kaugummis sind verboten. 

2 Außerhalb des Schulhauses

  • Ich bin früh genug da, sodass ich pünktlich im Unterricht bin.
  • Ich bleibe auf dem Schulgelände.
  • Bei Unterrichtswegen und Ausflügen bleibe ich bei meiner Klasse. 
  • Zu den Pausen und nach Unterrichtsende verlasse ich zügig und rücksichtsvoll das Schulhaus.
  • Ich schiebe mein Fahrrad und meinen Roller auf dem Schulgelände.
  • Ich soll erst nach bestandener Fahrradprüfung ohne erwachsene Begleitung mit dem Fahrrad in die Schule kommen.

3 Miteinander

  • Ich begegne mir selbst und anderen respektvoll und wertschätzend.
  • Ich bin höflich und rücksichtsvoll.
  • Ich löse Streit mit respektvollen Worten. 
  • Ich höre sofort auf, wenn jemand „STOPP“ sagt.
  • Ich gehe sorgsam mit eigenem und fremdem Eigentum um.
  • Ich beachte die Anweisungen aller Lehrkräfte und Betreuungspersonen.
  • Ich halte mich an unsere Klassenregeln.
  • Ich lasse Smartphones, Handys und ähnliche Geräte möglichst zu Hause. Wenn ich ein Gerät dabeihabe, muss es ausgeschaltet im Schulranzen bleiben. Smartwatches dürfen getragen werden, wenn sie sich im Schulmodus/ Flugmodus befinden.
  • Gefährliche und verbotene Gegenstände lasse ich zu Hause (Messer, etc).

Hinweise für Eltern

SCHULWEG

- Den Schulweg zu Fuß zurückzulegen, hat viele positive Auswirkungen auf die

Entwicklung Ihres Kindes. Sollten Sie Ihr Kind einmal ausnahmsweise mit dem Auto

zur Schule bringen müssen, achten Sie darauf, dass dadurch niemand behindert

oder gefährdet wird. Wir empfehlen, dass Sie ihr Kind am Parkplatz beim Rathaus

aussteigen lassen. Die Verkehrssituation vor der Schule ist nicht für Bring- und

Abholsituationen mit dem PKW ausgelegt.

- Ein unbegleitetes Fahren mit dem Fahrrad zur Schule wird vom Kultusministerium

erst nach bestandener Fahrradprüfung empfohlen. Wenn Kinder ohne bestandene

Fahrradprüfung mit dem Fahrrad oder dem Roller zur Schule kommen, behält sich

die Schule vor, mit den Erziehungsberechtigten Kontakt aufzunehmen und in den

Austausch zu gehen.

- Der Schulweg liegt im Verantwortungsbereich der Eltern.

Entschuldigungspflicht

- Sollte Ihr Kind krank sein, müssen Sie vor Unterrichtsbeginn im Sekretariat

anrufen und Ihr Kind krankmelden. Sie können auch auf den Anrufbeantworter

sprechen. Nennen Sie bitte den Grund und die voraussichtliche Fehldauer.

- Sie können ihr Kind auch zusätzlich bei der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer

über Sdui krankmelden. Dies muss auch vor Unterrichtsbeginn geschehen. Nennen

Sie bitte auch hier den Grund und die voraussichtliche Fehldauer.

- Eine schriftliche Entschuldigung ist grundsätzlich nicht nötig. Sie können aber von

der Schule aufgefordert werden, eine schriftliche Entschuldigung und ggf. ein

ärztliches Attest vorzulegen.

- Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule kann nur in besonders begründeten

Ausnahmefällen erfolgen und muss rechtzeitig schriftlich beantragt und genehmigt

werden. Sie erhalten das entsprechende Formular im Sekretariat.

Religionsunterricht

- An- und Abmeldungen vom Religionsunterricht müssen bis spätestens zwei

Wochen nach Beginn des Schuljahres oder nach Beginn des zweiten

Schulhalbjahres erklärt werden. Die Erklärung erfolgt schriftlich an die

Schulleitung.

 

DIGITALE GERÄTE

- Das Erstellen und Verbreiten von Bildern, Videos, Tonaufnahmen ist ohne

Erlaubnis der Personen, die zu sehen/ hören sind, nicht erlaubt. Die Aufnahme

eines nichtöffentlich gesprochenen Wortes (das Wort wird nicht an die

Allgemeinheit, sondern an einen abgegrenzten Personenkreis gerichtet

(Schule)) ist nach §201 StGB strafbar – auch der Versuch.

 

RAUCHEN

- Auf dem Schulgelände und im Schulhaus gilt Rauchverbot.

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